Sicherlich ist es Ihnen aufgefallen: mehr und mehr Websites weisen beim Besuch auf die Verwendung von Cookies und somit auf die Verwendung dieser kleinen Datenpakete hin. Aber was ist ein Cookie genau, wozu dient es und benötigen Sie das auch für Ihre Website?
itellico erklärt Ihnen kurz was Sie wissen müssen und sagt Ihnen, ob Sie diese Benachrichtigung für Ihre Website auch benötigen.
Was ist ein Cookie überhaupt?
Ein Cookie ([englisch „Keks“) ist eine Textinformation, die die besuchte Website (hier „Server“) über den Browser im Rechner des Betrachters („Client“) platziert. Der Cookie wird entweder vom Webserver an den Browser gesendet oder von einem Skript (etwa JavaScript) in der Website erzeugt. Der Client sendet die Cookie-Information bei späteren, neuen Besuchen dieser Seite mit jeder Anforderung wieder an den Server. Genaueres zum Thema Cookie auf Wikipedia.
Google erklärt Cookies wie folgt: Ein Cookie ist ein kurzes Text-Snippet, das von einer von Ihnen besuchten Website an Ihren Browser gesendet wird. Es speichert Informationen zu Ihrem letzten Besuch, wie Ihre bevorzugte Sprache oder andere Einstellungen. So finden Sie sich auf der Website schneller zurecht und nutzen sie effektiver, wenn Sie diese das nächste Mal aufrufen.
Cookies speichern also Informationen wie z. B. Ihre bevorzugte Sprache oder andere persönliche Seiteneinstellungen. Kommen Sie später auf die Website zurück, werden automatisch individuell angepasste Informationen für Sie bereit gestellt und angezeigt. Cookies können verschiedene Informationen beinhalten, wie Name, Adresse oder andere persönliche Daten. Cookies können allerdings nicht auf andere Seiten übertragen werden. Dadurch bleiben Ihre Daten geschützt und bei Ihnen. Die Verwendung von Cookies dient im Allgemeinen der schnellen und angenehmen Nutzbarkeit der Website und unterstützt den Anwender-Komfort auf einer Website.
Sollten Sie dies nicht wünschen, können Sie jederzeit die Einstellungen Ihres Browsers konfigurieren. Diese reichen meistens von automatischer Abwicklung bis hin zur jeweiligen individuellen Anfrage des Website Anbieters. Die unterschiedlichen Funktionen können Sie individuell einstellen. Grundsätzlich geht es darum, ob Sie die Speicherung akzeptieren oder blockieren bzw. die Cookies von Drittanbietern blockieren wollen. Selbstverständlich können Sie selbständig jederzeit die Cookies in Ihrem Browser löschen.
Was besagt nun die Richtlinie?
Der genaue Wortlaut ist wie folgt: „Betreiber öffentlicher Kommunikationsdienste und Anbieter eines Dienstes der Informationsgesellschaft im Sinne des § 3 Z 1 E-Commerce-Gesetz, BGBl. I Nr. 152/2001, sind verpflichtet, den Teilnehmer oder Benutzer darüber zu informieren, welche personenbezogenen Daten er ermitteln, verarbeiten und übermitteln wird, auf welcher Rechtsgrundlage und für welche Zwecke dies erfolgt und für wie lange die Daten gespeichert werden. Eine Ermittlung dieser Daten ist nur zulässig, wenn der Teilnehmer oder Nutzer seine Einwilligung dazu erteilt hat. Dies steht einer technischen Speicherung oder dem Zugang nicht entgegen, wenn der alleinige Zweck die Durchführung der Übertragung einer Nachricht über ein Kommunikationsnetz ist oder, wenn dies unbedingt erforderlich ist, damit der Anbieter eines Dienstes der Informationsgesellschaft, der vom Teilnehmer oder Benutzer ausdrücklich gewünscht wurde, diesen Dienst zur Verfügung stellen kann. Der Teilnehmer ist auch über die Nutzungsmöglichkeiten auf Grund der in elektronischen Fassungen der Verzeichnisse eingebetteten Suchfunktionen zu informieren. Diese Information hat in geeigneter Form, insbesondere im Rahmen Allgemeiner Geschäftsbedingungen und spätestens bei Beginn der Rechtsbeziehungen zu erfolgen. Das Auskunftsrecht nach dem Datenschutzgesetz bleibt unberührt.“
Die Richtlinie wurde 2009 herausgegeben und sollte bis 2011 in nationales Recht umgesetzt werden. Obwohl schon einige Jahre vergangen sind, verlief die Umsetzung recht schleppend. Mittlerweile wurde dem aber Nachdruck verliehen.
Die Regelung in Österreich sieht vor, dass Besucher von Websites auf die Verwendung von Cookies ausdrücklich hingewiesen werden müssen (Opt-in-Lösung). Im Idealfall geschieht dies durch gut sichtbare Popup- bzw. Popover-Hinweise. In Österreich geht man aber nach wie vor davon aus, dass der Nutzer anhand der Browsereinstellungen bereits seine Zustimmung gibt, die Datenschutzbestimmungen sollten sich im Kleingedruckten finden. Es gibt weiter die Möglichkeit, wonach das Weitersurfen als Zustimmung des Nutzers gewertet wird. Dennoch sollten Sie sich nicht ausschließlich auf diese Methode verlassen.
Warum sollten Sie dringend handeln?
Egal, ob Sie AdSense, unterschiedliche Formulare oder Google Analytics verwenden, nutzen Sie Cookies. Viele weitere Tools und Plugins greifen ebenfalls darauf zu. Stellen Sie in jedem Fall sicher, ob Sie Cookies nutzen. Wissen Sie es nicht sicher, wenden Sie sich an Ihren Developer oder Ihren Servicepartner, um sicher zu gehen. Wir empfehlen in jedem Fall die Verwendung von Cookies auf Ihrer Website anzumerken.
Sollten Sie dies nicht tun bzw. Ihre Datenschutzhinweise stimmen nicht überein kann es zu einer Verwaltungsstrafe bis zu € 37.000,- kommen bzw. eine Unterlassungsklage auf Basis des UWG.
Sie sehen, dies ist kein Marketing Trick und kann ernstzunehmende rechtliche Folgen für Sie und Ihr Unternehmen haben. Vergewissern Sie sich daher eingehend, ob dieser Hinweis für Sie relevant ist.
itellico sagt Ihnen gerne, ob Sie einen Cookie Hinweis für Ihre Website benötigen oder nicht. Gerne setzen wir Ihnen auch gerne den entsprechenden Cookie Hinweis für Ihre Website. Bei Fragen steht Ihnen das Team von itellico jederzeit zur Verfügung.